Lärm von der B96, Teil 2

Können wir etwas gegen den Lärm von der B96 tun?

Von Dürthen Köckritz

Schon vor dem Bau der B96 Neu gab es erhebliche Bedenken und Widerstände dagegen. Von Susanne habe ich eine Materialsammlung dazu bekommen, die ich an die Eden-Ausstellung weitergeben werde. Beim Durchsehen der Briefe, Aufrufe und Zeitungsartikel wurde deutlich, wie es damals gelaufen ist. Viele erinnern sich bestimmt. Da war vor dem Bau noch von einer „Tunnel- bzw. Troglösung“ die Rede und von  einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100km. Mir scheint aber, die damaligen Verantwortlichen hatten vor allem die vielen Wähler im Sinn, die unter der schrecklichen Verkehrsbelastung der Innenstadt gelitten haben.

Die Möglichkeit, die Straße hinter Germendorf entlang zu führen, hätte höhere Kosten für die Stadt bedeutet. Diese wäre nämlich für die Zufahrtstraßen zuständig gewesen. Außerdem war man wohl der Meinung, das geplante Gewerbegebiet Süd, würde nur dann attraktiv sein und Geld einbringen, wenn es direkt an der B96 liegt.

Trog und Tunnellösung waren dann wohl zu teuer und auch die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung wurde nach Fertigstellung der Straße vergessen. Schade eigentlich. Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung, nachträglich dafür zu sorgen.

Denn im ersten Teil zur B96 habe ich ja erklärt, warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 kmh durchaus eine erhebliche Erleichterung bringen könnte.

 

Unterschriftensammlung und Antrag

Im letzten Jahr waren die Edner*innen in den Edener Mitteilungen aufgefordert worden, ihre Unterschrift gegen die Lärmbelästigung im Genossenschaftsgebäude abzugeben.

Ich hatte am Petscheltweg Unterschriften dafür gesammelt, auch weil die Verwaltung wegen Corona geschlossen war. Zusätzlich hatten wir im Büchertreff die Liste ausliegen. Bei uns sind es 46 Unterschriften geworden.

Als kürzlich der Bürgermeister in der Eden-Austellung zu Besuch war, hat der Vorstand die Sache angesprochen. Herr Laesicke versprach, sich für uns einzusetzen. Der Vorstand hat das Anliegen dann durch einen nachgereichten Brief unterstrichen.

Nun ist die Stadt Oranienburg ja nicht für die Bundesstraße zuständig. Das heißt, lärmmindernde Maßnahmen können nur vom Bund kommen.[1]

Zuständig dafür ist der Landesbetrieb für Straßenwesen in Eberswalde.

 

Wie ging es weiter?

 Jeder Bürger kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach Paragraf 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung beantragen.[2]

Herr Laesicke hat den Brief des Vorstandes als einen solchen Antrag verstanden und an Herrn Dehler, der in Oranienburg für die Verkehrsplanung zuständig ist, weitergegeben.

Die Behörde hat den Antrag an den Landkreis[3] weitergeleitet, mit der Bitte, den Landesbetrieb für Straßenwesen in Eberswalde zu neuen schalltechnischen Berechnungen aufzufordern, da sich das Verkehrsaufkommen vermutlich erhöht hat.

Die letzten Berechnungen wurde 2017 gemacht, daraus hatten sich aber keine sogenannten „Betroffenheiten“ ergeben.

Was sind Betroffenheiten? Betroffenheiten ergeben sich aus der Überschreitung der Richtwerte[4] an mehreren Stellen über einen längeren Zeitraum. Es reicht leider nicht, wenn nur einige wenige Anwohner betroffen sind.

Also kurz gesagt, der Landkreis wird auf Grund der vorhandenen  Verkehrszählungen ausrechnen, ob es bei uns an mehren Stellen zu laut ist. Und sehr wahrscheinlich wird das nicht der Fall sein.

Und nun?

Nur wenn sich die sogenannten „Betroffenheiten“ ergeben sollten, könnten wir unser 80 Schild bekommen. Allerdings wäre der Bund nicht einmal dann dazu verpflichtet.

Wir müssen also auch erst einmal mit einer Ablehnung des Antrages rechnen.

Nächstes Jahr gibt es einen neuen Lärmkartierungsplan Brandenburg. Der letzte ist von 2017 [6], da hatten sich keine „Betroffenheiten“ ergeben. Ihr könnt Euch die Lärmkarten Hier ansehen.

 

Was könnten wir weiter tun?

Da es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, können wir ausloten, ob wir auf politischer Ebene Einfluss nehmen können.

Die Stadtverordnetenversammlung hat schon zweimal für Tempo 80 gestimmt [5] und der Bürgermeister ist auf unserer Seite.

Außerdem wird es auch wieder Bürgerversammlungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung Oranienburg geben. Dort könnten wir zahlreich und mit einer neuen längeren Unterschriftenliste erscheinen. Es ist auf jeden Fall wichtig zu zeigen, dass wir uns gestört fühlen.

Möglich wäre zu versuchen, die Politik auf Landes- und Bundesebene mit einzubeziehen. Ich werde mich demnächst mit verschieden Leuten darüber unterhalten und weiter berichten.

Ich denke, dass wir uns auf regelmäßige und jahrelange Aktionen einstellen müssen. Genaugenommen sollte der persönliche Aufwand aber eine gelegentliche Unterschriftsleistung nicht überschreiten.

Beharrlichkeit könnte uns hier aber irgendwann zum Erfolg bringen, spätestens wenn die Straße eines Tages saniert werden muß, dann ist der Bund eher bereit nachzubessern. Und dann ist es auch wichtig, sich jahrelang beschwert zu haben.

 

 

[1] Als Bundesstraße, ist die B96 eine Angelegenheit des Landesbetriebes für Straßenwesen Eberswalde[1]. Die Stadt Oranienburg hat hier erst einmal gar keinen Einfluss.

[2] https://dejure.org/gesetze/StVO/45.html

„Eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach Paragraf 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung (2) kann von jeder betroffenen Bürgerin und jedem betroffenen Bürger bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.“

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#larmsanierung-larmschutz-an-bestehenden-strassen

[3] Landkreis Oberhavel, Untere Straßenverkehrsbehörde

[4] Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#larmsanierung-larmschutz-an-bestehenden-strassen

[5] Stadtverordnete für 100/80kmh
https://oranienburg.de/media/custom/2967_852_1.PDF?1528967531
Seite 35

[6] http://maps.brandenburg.de/apps/laerm_strasse_2017/